Wie

läuft die Installationskontrolle ab?

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Gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) ist der Eigentümer einer elektrischen Installation verantwortlich für die vorschriftskonforme  Ausführung gem. NIV/NIN sowie für Unterhalt und Kontrolle. 

Als unabhängige, akkreditierte Stelle sind wir für diese Kontrollen autorisiert. Für den Eigentümer erbringen wir gegenüber dem Netzbetreiber den geforderten Sicherheitsnachweis (SiNa).

Einleitung

Die Kontrolle wird gemäss den Niederspannungs-Installationsnormen NIN SEV1000, sowie anhand der anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Die Grundlage dazu liefert die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV2002).
Danach erstellen wir Ihnen einen Kontrollbericht (sofern nötig). Sind die Mängel behoben, wird sofern nötig, eine Nachkontrolle durchgeführt.

 

Ziel der Kontrolle

Jede elektrische Anlage verfügt über ein entsprechendes Sicherheitsniveau. Die verschiedenen Anlagen zusammen ergeben das betriebliche Sicherheitsniveau. Anlagen in demselben Raum sollten das gleiche Sicherheitsniveau aufweisen. Dadurch können Unfälle durch Unachtsamkeit bei Arbeiten verhindert werden. Es muss dafür gesorgt werden, dass das Sicherheitsniveau mittelfristig dem aktuellen Sicherheitsniveau angeglichen ist.
Eine wichtige Aufgabenstellung ist ein möglichst unterbrechungs- und störungsfreier Betrieb der elektrischen Verteilanlagen zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, wird eine Sicherheitskontrolle durchgeführt,  gestützt auf  der NIV vom Nov. 2001. Im Vordergrund steht, das Leben und die Gesundheit zu schützen und zwar im Bereich Personen- und Sachenschutz, die Umweltgefährdung und die Vermeidung von Störungen aller Art.

Der Personen- und Sachenschutz und die Betriebssicherheit wird überprüft.

Konzept und Prozess wey&burkard elektroberatung:

Phase 1 – Bestandesaufnahme

Eine wichtige Aufgabenstellung ist einen möglichst unterbrechungs- und störungsfreien Betrieb der elektrischen Verteilanlagen zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, wird eine Sicherheitskontrolle durchgeführt,  gestützt auf  der NIV vom Nov. 2001. Im Vordergrund steht, das Leben und die Gesundheit zu schützen und zwar im Bereich Personen- und Sachenschutz, die Umweltgefährdung und die Vermeidung von Störungen aller Art.

In einer ersten Phase werden die elektrischen Anlagen sicherheitstechnisch genau untersucht und  in einem Bericht festgehalten.

  • Allgemeiner Zustand (Zustandsbericht)
  • Gravierende Mängel
  • Nullungssystem
  • Leitungsschutz
  • Personenschutz
  • Dokumentation, Anlageschema
  • Betriebssicherheit 

Nicht enthalten ist die Überprüfung der Funktionstüchtigkeit von Anlagen.

Phase 2 – Instandstellung der Mängel

Ein Elektroinstallateur behebt die festgestellten elektrischen Mängel, die in einem Bericht festgehalten sind.
Damit die Sicherheit gewährleistet ist, müssen sämtliche sicherheitsrelevanten Mängel behoben werden.

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